Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die vorliegenden AGB sind für alle Fälle maßgebend, die nicht Gegenstand eines separaten schriftlichen Abkommens zwischen dem Vertragspartner und der Maqua e.U. sind. Sie gelten in Ergänzung zu eventuell diesbezüglichen rechtlichen Abkommen zwischen den Parteien.
1.2 Die vorliegenden AGB haben allgemeine Gültigkeit unter Vorbehalt der ausdrücklichen und schriftlichen Regelungen in anderen Verträgen zwischen dem Kunden und der Maqua e.U.

2. Angebot

2.1 Die Erstellung eines Angebotes und dessen Zustellung durch die Maqua e.U. erfolgen kostenlos.
2.2 Die Erstellung des Angebotes erfolgt auf der Grundlage einer feinstofflichen Wasseranalyse, die von der Maqua e.U. durchgeführt wird, sowie die Ermittlung der erforderlichen Anzahl der Abschirmdosen. Hierzu werden Unterlagen wie Lageplan, Grundriss- und Aufrisspläne, technischer Daten des Wasserleitungssystems usw. benötigt, die von der Maqua e.U. angefordert und vom Kunden kostenlos beizustellen sind.
2.3 Die Wasseranalyse ist vom Kunden vorab zu bezahlen.
2.4 In Ermangelung einer gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gilt das Angebot für eine Dauer von 30 Tage als verbindlich.
2.5 Solange die Bestellung noch nicht erfolgt ist, kann die Maqua e.U. jederzeit ohne jegliche Entschädigung vom Angebot zurücktreten.

3. Bestellung und Bestellungsbestätigung

3.1 Zur Gültigkeit einer Bestellung bedarf es einer vom Kunden unterzeichneten Bestellung. Mündlich übermittelte Bestellungen, Vereinbarungen und Vertragsänderungen sind erst dann gültig, wenn sie von der Maqua e.U. schriftlich bestätigt worden sind.
3.2 Die der Bestellung beigefügten Dokumente wie Pläne, technische Daten usw. bilden einen integrierenden Bestandteil der Bestellung des Kunden.
3.3 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, muss jede Bestellung innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt werden.
3.4 Die Maqua e.U. erbringt die vereinbarten Leistungen selbst. Sie kann qualifizierte Unternehmen mit gewissen Leistungen beauftragen.
3.5 Der Rückgriff des Kunden auf einen anderen Unternehmer bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch die Maqua e.U.

4. Preise

4.1 Alle Preisangaben auf Preislisten und Prospekte sind unverbindlich.
4.2 Die im Angebot und/oder in der Bestellungsbestätigung aufgeführten Preise gelten als verbindlich.

5. Transport, Versicherung und Verpackung

5.1 Die Maqua e.U. übernimmt die Verantwortung bis zum Ort der Auslieferung. Sofern notwendig erteilt sie Anweisungen über das Entfernen der Verpackung sowie über das sachgemäße Verladen und Lagern der Ware.

6. Gefahr- und Eigentumsübergang

6.1 Der Gefahrübergang erfolgt nach Empfang am Ort der vereinbarten Auslieferung des der Bestellung entsprechenden Materials.
6.2 Das dem Kunden von der Maqua e.U. übergebene Material bleibt bis zur Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages ausschließliches Eigentum der Maqua e.U. Der Kunde gewährleistet der Maqua e.U. den Schutz vor der Gefahr einer Besitzesentziehung.
6.3 Der Kunde ist verantwortlich für Verlust und Schaden am Material, an den Teilen, Apparaten und Dokumenten, die der Maqua e.U. gehören und dem Kunden zur Ausführung der Bestellung übergeben wurden. Der Kunde trägt die Kosten für sämtliche zum Schutze des Eigentums der Maqua e.U. notwendigen Maßnahmen, unter Einschluss der durch die Maqua e.U. übermittelten oder der Maqua e.U. zustehenden Unterlagen.
6.4 Der Kunde berechtigt die Maqua e.U. sowie deren Unterlieferanten und die von ihr beauftragten Unternehmen ausdrücklich, an den Gebäulichkeiten und an den Leitungssystemen (Wasser und Strom) die Vorrichtungen auszuführen, die für den Einbau der Anlagekomponenten notwendig sind.

7. Liefertermin und Konsequenzen des Verzugs

7.1 Die Lieferung durch die Maqua e.U. erfolgt am vereinbarten Datum und Auslieferungsort.
7.2 Der Kunde kann nur dann einen Verzug seitens der Maqua e.U. geltend machen, wenn er unverzüglich reagiert hat. Insbesondere hat er die Maqua e.U. unter klarer Angabe der daraus entstehenden möglichen Folgen aufzufordern, für Abhilfe zu sorgen.

8. Gewährleistung und Garantie

8.1 Die Maqua e.U. gewährleistet entsprechend der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, dass die gelieferten Anlagekomponenten für den vorgesehenen Gebrauch geeignet sind und dass sie keine Mängel aufweisen, die deren Wert oder Gebrauch im vorgesehenen Anwendungsbereich einschränken könnten.
8.2 Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen.
8.3 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gewährt die Maqua e.U. innerhalb 6 Monaten nach erfolgtem Einbau der Anlage ein Rückgaberecht zum vollen Kaufpreis, abzüglich der Ein- und Ausbaukosten.
8.4 Werden die von der Maqua e.U. gelieferten und eingebauten Anlagekomponenten vom Kunden, Dritten oder sonstiger Einflüsse, z.B. Umbauten, Versetzen, Umgebungseinflüsse usw. gegenüber dem Abnahmezustand verändert, ohne dass dies der Maqua e.U. mitgeteilt wird, entfallen jedwelche Garantie- und Gewährleistung.
8.5 Die Maqua e.U. leistet Gewähr und haftet nur im Rahmen des zwingenden Rechtes für grobes Verschulden. Jeder darüber hinausgehende Schadenersatz, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen, sofern die Maqua e.U. nicht grobes Verschulden trifft.

9. Wartung

9.1 Nach erfolgtem Einbau und der Überprüfung der Anlage wird diese dem Kunden übergeben und ist wartungsfrei.

10. Geistiges Eigentum

10.1 Die Urheberrechte auf den Daten, Plänen, Zeichnungen, Unterlagen, Aufzeichnungen, usw., die dem Kunden übergeben oder die ihm zugänglich gemacht wurden, bleiben Eigentum der Maqua e.U. Der Kunde darf diese Angaben nur insoweit verwenden, als sie zur Ausführung der Bestellung bei der Maqua e.U. notwendig sind. Er hat kein Recht, sie ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Maqua e.U. an Dritte weiter zu geben.

11. Zahlungsbedingungen

11.1 Vorbehaltlich einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen gelten folgende Zahlungsbedingungen:
50 % des Kaufpreises innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung;
50 % innerhalb von 30 Tagen nach Übergabe der Anlage an den Kunden.

12. Datenschutz

12.1 Die Maqua e.U. trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Vertraulichkeit ihrer Beziehungen und Geschäfte mit dem Kunden sicher zu stellen.
12.2 Die Verwendung von Kundendaten, z.B. für Referenzlisten, bedarf der schriftlichen Zustimmung des Kunden.

13. Höhere Gewalt

13.1 Im Falle von höherer Gewalt können die Vertragspartner wegen Nicht-Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht belangt werden. Um diesen Vorbehalt geltend zu machen, muss der Vertragspartner, der sich auf höhere Gewalt beruft, innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis einer höheren Gewalt seinen Vertragspartner über die aufgetretenen Ereignisse und deren mutmaßliche Dauer informieren.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen findet für die Rechtsbeziehungen mit der Maqua e.U. ausschließlich das österreichische materielle Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
14.2 Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Die Maqua e. U. hat jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

Stand: 12.4.2013